Nutzungszeiten unserer Sportanlagen:
Luftgewehr, Luftpistole, Sportpistole, KK Gewehr
- Dienstags bis Donnerstags von 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr
- Sonnabends von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Vorderladergewehr, Pistole, Revolver
- Mittwochs von 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr
- Sonnabends von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Jugendabteilung Schützen
- Mittwoch von 17:15 – 19:00 Uhr
- (Zusätzliche Trainingszeiten sind in Abspache mit dem Abteilungsleiter möglich)
Bogenschießen
- Samstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- (weitere Zeiten für Bogenschützen in Absprache mit der Leiterin der Abteilung)
Mitgliedsbeiträge jährlich ab 1.1.2023:
Jugendliche bis 18 Jahre: 35,00 Euro
Mitglieder ab 18 Jahren: 120,00 Euro
Familienbeitrag: 155,00 Euro
Der Familienbeitrag gilt für bis zu 2 miteinander verheiratete oder in Lebensgemeinschaft lebende Erwachsene und die mit ihnen im gleichen Haushalt lebenden Kinder / Jugendlichen. Mit dem 18. Geburtstag werden die Jugendlichen automatisch zu erwachsenen Einzelmitgliedern.
Im Jahr des Eintrittes wird ein Teilbetrag des o.g. Mitgliedsbeitrages fällig, abhängig vom o.g.Eintrittsmonat. Hierbei gilt von Januar bis Juni der volle Beitrag und von Juli bis Dezember der halbe Beitrag.
Der (Teil-)Beitrag wird zeitnah nach der Bearbeitung des Antrages abgebucht. Die Angabe eines Bankkontos von dem Beiträge abgebucht werden können ist obligatorisch.
Der Jahresmitgliedsbeitrag ab dem zweiten Jahr wird automatisch zum ersten März jeden Jahres abgebucht. Die dafür erforderliche Einzugsermächtigung wird mit der Eintrittserklärung unterschrieben.
Der Eintritt kann laut Satzung §3 Abs. 2 nur schriftlich erklärt werden und wird dann durch Annahme des Vorstandes wirksam. Das Eintrittsformular können Sie auf der Unterseite Kontakt/Links unter Eintrittsformular Online ausfüllen, ausdrucken und unterschreieben im Vereinsbüro abgeben. Eine Onlineanmeldung oder Mailübersendung des Formulare ist nicht möglich. Kündigungen können laut Satzung §3 Abs. 6 nur schriftlich mit rechtsverbindlicher Unterschrift bis zum 30.09. eines Jahres mit Wirksamkeit zum Jahresende erfolgen. eMailkündigungen sind nicht möglich.
Erläuterung hierzu:
Da es sich um Jahresbeiträge handelt von denen u.a. Beiträge an übergeordnette Verbände gezahlt werden müssen, deren Höhe auf Basis der Mitgliederzahlen des Vorjahres ermittelt.