Nach Beschluß der Landesregierung sowie der Stadt Oldenburg ist in der Zeit bis zum 07.03.2021 zum Schutz vor Coronaansteckungen und zur Eindämmung der Coronapandemie weiterhin kein Betrieb von Sportvereinen (auf Grund des aktuellen Infektionsgeschehens auch nicht für den Individualsport) oder Gastronomie zulässig.
Es wäre entsprechend der Coronaverordnung Nds. (Corna Verordnung ab 13.2.2021 §10 Abs. 7) nur möglich das 1 Person auf dem Stand schießt, während eine weitere die Aufsicht macht. Mehr als 2 Personen wären auf einem Räumlich getrennten Stand nicht zulässig. Da wir den Stand als Verein und nicht gewerblich betreiben ist dies nicht darstellbar.
Daher bleibt Verein aktuell geschlossen, das gilt auch für die Außenbereiche wie z.B. die Bogenwiese.
Nach der nächsten Länderministerkonferenz / der nächsten Coronaverordnung des Landes wird dieser Beschluss erneut durch den Vorstand erörtert.
Der Vorstand.