Vor dem Hintergrund der auf immer noch hohem Niveau befindlichen aber leicht Rückläufigen Inzidenzwerte und unter Berücksichtigung sowohl der neuen Coronaverordnung des Landes Niedersachsen als auch der Tatsache das sich die Gastronomie und der Schießbetrieb bei uns nicht trennen lassen hat der Vorstand folgende neue Regeln für den Zutritt in den Verein beschlossen:
Ab 26.2.2022 gilt im Verein die 2G Regel. Ein Test ist für geimpfte oder genesene Personen nicht mehr notwendig.
Ab dem 5.3.2022 gilt die 3G Regel. Es können also auch ungeimpfte Personen mit tagesaktuellem Test am Schießbetrieb teilnehmen.
Weiterhin gilt:
Innerhalb der Gebäude und auf den Ständen sindFFP2 Masken zu tragen, außer beim direkten Schießen und am Tisch im Gastraum.
Die jeweiligen Nachweise sind bei der Aufsicht vorzulegen.