Auf Grund der aktuellen Coronalage in Niedersachsen entsprechend der aktuellen Coronaverordnung des Landes Niedersachsen gilt weiterhin im Verein die 2 G+ Regel.
Das betreten des Vereins, der Besuch der Gastronomie und die Teilnahme am Schießbetreib ist nur noch unter 2G+ möglich ist. Der Aufsicht am Tresen ist bei der Anmeldung am Tresen zum Schießen der entsprechende Nachweis vorzulegen (Nachweis über erfolgte vollständige Impfung vor min. 14 Tagen / Nachweis das man genesen ist mittels Positiven Coronabefund der min. 14 Tage und max. 6 Monate alt sein darf.) sowie ein aktueller, max. 24 Stunden alter Coronatest ist nachzuweisen.
Für Besucher die bereits ein drittes Mal geimpft / geboostert sind entfällt die Testpflicht in Niedersachsen bei 2G+.
Die Nachweise sind jeden Besuchstag am Bürotresen erneut vorzulegen!
Schützen die das nicht nachweisen können dürfen aktuell am Schießbetrieb nicht teilnehmen. Das Betreten des Vereines ist nur mit FFP2 / KN95 Masken erlaubt.
Die Benutzung von Halstüchern, eigenen Stoffmasken und einfachen OP Masken o.ä. ist nicht gestattet.